Dienstag, 18. August 2015

Durchgriffsrecht tritt am 1. Oktober in Kraft

Eva Glawischnig, Andreas Schieder und Reinhold Lopatka bei der Verkündigung des Durchgriffsrechts
Einigung bei Durchgriffsrecht – Quote von 1,5 Prozent für Gemeinden
Bund soll in den Gemeinden ab dem 1. Oktober selbst Unterkünfte errichten können, Mitarbeiter des Innenministeriums bitten um Mithilfe bei Quartiersuche

Wien – SPÖ, ÖVP und die Grünen haben sich auf ein Verfassungsgesetz für ein Durchgriffsrecht bei der Unterbringung von Asylwerbern geeinigt. Damit soll der Bund in den Gemeinden selbst Unterkünfte errichten können – auch gegen den Willen von Ländern und Gemeinden. Zudem ist eine Quote für Gemeinden in Relation zur Wohnbevölkerung vorgesehen.

Die Regierung braucht zum Beschluss des Gesetzes eine Zweidrittelmehrheit im Parlament, was nun durch die Grünen geschieht. Am Montag hatten noch Gespräche auf Expertenebene im Parlament stattgefunden.

1,5 Prozent der Wohnbevölkerung

Dem STANDARD liegt der Gesetzesentwurf vor. Darin heißt es:
"Jede Gemeinde hat im Bedarfsfall die erforderliche Anzahl von Plätzen für die Unterbringung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden bereitzuhalten. Die Zahl soll jedenfalls 1,5 Prozent der Wohnbevölkerung betragen (Gemeinderichtwert)."

Das Verfassungsgesetz soll am 1. September eingebracht werden, der Beschluss soll am 24. September erfolgen. Am 1. Oktober soll das Gesetz in Kraft treten. Zuvor wird noch ein Hearing sowie ein Sonderbundesrat abgehalten. Außer Kraft treten soll das Gesetz übrigens am 31. Dezember 2018.

In Artikel 1 heißt es: "Dieses Bundesverfassungsgesetz dient der menschenwürdigen, gleichmäßigen, gerechten und solidarischen Unterbringung und Aufteilung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden (Asylwerbern, Asylberechtigten, subsidiär Schutzberechtigten, Vertriebenen und anderen aus rechtlichen oder faktischen Gründen nicht abschiebbaren Menschen) im Bundesgebiet."

Höherer Gemeinderichtwert möglich

Die Bundesregierung hat das Vorliegen des Bedarfs durch Verordnung festzustellen. Per Verordnung kann die Regierung zudem einen höheren Gemeinderichtwert bestimmen, "wenn die Zahl der unterzubringenden hilfs- und schutzbedürftigen Fremden die Zahl der im Bundesgebiet bereitzuhaltenden Plätze voraussichtlich übersteigt".

Beschwerde gegen Bescheid nicht zulässig

Der Bundesminister für Inneres kann die Nutzung und den Umbau von bestehenden Bauwerken oder die Aufstellung beweglicher Wohneinheiten auf Grundstücken, die im Eigentum des Bundes oder diesem zur Verfügung stehen, ohne vorheriges Verfahren mit Bescheid vorläufig anordnen, wenn dem überwiegende Interessen der Sicherheit, der Gesundheit und des Umweltschutzes nicht entgegenstehen, heißt es weiter im Text. Dieser Bescheid ersetzt die nach bundes- und landesrechtlichen Vorschriften vorgesehenen Bewilligungen, Genehmigungen oder Anzeigen. Gegen diesen Bescheid ist eine Beschwerde nicht zulässig.

Unterbringung auch in kleineren Gemeinden

Auf einem solchen Grundstück dürfen nicht mehr als 450 hilfs- und schutzbedürftige "Fremde" untergebracht werden, heißt es in dem Entwurf weiter. Zudem seien Grundstücke in Gemeinden zu nutzen, die den Gemeinderichtwert nicht erfüllen. "Stehen gleichwertige Grundstücke in mehreren in Betracht kommenden Gemeinden zur Verfügung, sind vorrangig Grundstücke in Gemeinden zu nutzen, deren Einwohnerzahl 2.000 übersteigt."

Schulterschluss gefordert

SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder geht davon aus, dass die Blockaden in den Ländern und Gemeinden damit der Vergangenheit angehören. "Wir brauchen einen nationalen Schulterschluss", appellierte ÖVP-Klubobmann Reinhold Lopatka an Bund, Länder und Kommunen, denn: "Ein gegenseitiges Ausspielen hilft hier niemandem." Lopatka erwartet, dass das Gesetz nur in Ausnahmesituationen zur Anwendung kommt – da es ja auch nur dafür vorgesehen sei. Vorgefühlt hat der ÖVP-Klubchef laut eigener Aussage auch schon beim Vorsitzenden der Landeshauptleutekonferenz, Oberösterreichs Josef Pühringer (ÖVP).

Grünen-Chefin Eva Glawischnig, die mit ihrer Partei dem Gesetz zur nötigen Zweidrittelmehrheit verhilft, zeigte sich ebenfalls zufrieden mit der Einigung. "Es ist ein Gesetz, das sowohl einen Anreiz darstellt, als auch einen gewissen Druck ausübt", sagte sie in einer Pressekonferenz am Montag. Das Innenministerium könne dadurch rasch handeln. Erfreut zeigte sich Glawischnig auch über die vorgesehene Steigerung der Tagessätze für Asylwerber auf bis zu 21 Euro.

In den Bundesländern war der Plan für diese Gesetzesänderung überraschend positiv aufgenommen worden, nur Burgenlands Landeshauptmann Hans Niessl (SPÖ) legte sich quer und drohte der Regierung in Übereinstimmung mit dem Koalitionspartner FPÖ eine Volksbefragung an.

Mitarbeiter des Innenministeriums bitten um Mithilfe

Per Presseaussendung richten Mitarbeiter des Betreuungsbereichs im Bundesministerium für Inneres einen Appell an die "Österreicherinnen und Österreicher". Darin heißt es unter anderem:

"Unter Einsatz all unserer Kräfte versuchen wir das System Grundversorgung am Laufen zu halten und stoßen dabei immer mehr an unsere Grenzen. Leider auch deshalb, da konstruktive Bemühungen, Quartiere zu realisieren und damit Menschen ein festes Dach über den Kopf zu geben, teils auf unterschiedlichen Ebenen auf Widerstand stoßen.

Dabei gibt es in einer Krise im Wesentlichen zwei Möglichkeiten: Man kann zusammenstehen und versuchen durch gemeinsame Anstrengungen die Herausforderung zu meistern. Oder man arbeitet gegeneinander und fokussiert sich auf den politischen Streit.

Wir appellieren daher eindringlich an die konstruktiven Kräfte in unserem Land, ein Klima zu schaffen, in dem ein seriöser und sachlicher Dialog möglich ist und bitten alle Österreicherinnen und Österreicher, sich an der Quartiersuche aktiv zu beteiligen."

Strache will Volksabstimmung

FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache kündigte an, einen Antrag auf eine Volksabstimmung zum Durchgriffsrecht einbringen zu wollen. Er sprach von einer Politik der Entmündigung der Bürgermeister und der Bevölkerung.

Die Neos begrüßen die Einigung auf das Verfassungsgesetz bezüglich Durchgriffsrecht zur Schaffung von Asylquartieren. Dieses sei "längst überfällig", stellte Menschenrechtssprecher Nikolaus Scherak in einer Aussendung fest.
Der Standard - 18. August 2015


Einigung bei Durchgriffsrecht
Jetzt ist es fix: Durch eine Verfassungsänderung wird der Bund künftig selbst Quartiere für Asylwerber in den Ländern errichten können - auch, wenn die Gemeinden dagegen sind. Dieses Durchgriffsrecht braucht eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat - was nun durch die Grünen geschieht.
Außerdem ist eine Mindest-Asyl-Quote vorgesehen. Gerechnet an der Einwohnerzahl sollen in den Gemeinden jeweils 1,5 Prozent Asylwerber unterkommen. Im Burgenland sind laut dem Innenministerium 1.536 Flüchtlinge untergebracht. Das entspricht rund 0,5 Prozent der Bevölkerung.
Burgenland.orf.at - 17.8.2015 


Asyl: Betreuungsfirma ORS kassierte im Vorjahr 21 Mio. Euro
An die vom Innenministerium mit der Betreuung der Flüchtlinge beauftragten Firma ORS wurden im Jahr 2014 knapp 21 Mio. Euro gezahlt. Das geht aus der Beantwortung einen Grünen-Anfrage durch Ministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) hervor, über die die „Presse“ (Dienstag-Ausgabe) berichtet.
Orf.at - 17.8.2015

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen