Montag, 21. Dezember 2020

Bleiberecht für Imad Sony gewährt

Am 17. Dezember 2020 wurde Imad Sony vom Bundesverwaltungsgericht das Bleiberecht (bzw. der Status des subsidiär Schutzberechtigten und die damit verbundene Aufenthaltsberechtigung) zugesprochen.

Voraussetzung für den positiven Ausgang des Berufungsverfahrens war u.a. der Nachweis über die erfolgreiche Integration. Wie berichtet gab es dazu eine Online-Petition, die mit 627 Unterschriften unterstützt wurde! Dazu kamen noch etliche persönliche Unterstützungsschreiben von Freunden und Bekannten Imads aus Aschau, Oberschützen und Umgebung. All diese zeigten seine soziale, kulturelle und kirchliche Integration und wurden vom Gericht ausdrücklich gewürdigt.

Wie erwähnt, zieht sich Imads Verfahren bereits seit fast fünf Jahren hin. Einige Freunde, insbesondere Erik Barnstedt, der auch die Petition erfolgreich betreut hat, haben Imad begleitet und unterstützt. Der aufwändige Rechtsweg durch mehrere Instanzen (incl. Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof) hat auch großen finanziellen Einsatz erfordert. Wer die Verfahrenskosten unterstützen will, kann das gerne tun:
 

Konto des Vereins MIO:
IBAN: AT57 3312 5000 0241 9596
Verwendungszweck: "Imad"

Imad darf jetzt endlich eine Arbeit aufnehmen und er wird bald in einer Wohnung der evang. Pfarrgemeinde A.B. Oberschützen wohnen.

Imad Sony und Erik Barnstedt (im Namen einer kleinen Runde von sehr aktiven UnterstützerInnen) danken allen, die sich für Imad eingesetzt haben. Wir werden in diesem Forum über die weitere Entwicklung berichten.

Dienstag, 8. Dezember 2020

Zum Tag der Menschenrechte 2020

10. Dezember – Tag der Menschenrechte:
Menschenverachtende Situation für Flüchtlinge

 
Der diesjährige Tag der Menschenrechte bietet keinen Grund zum Feiern. Vor allem für schutzsuchende Flüchtlinge ist die Situation schrecklich:
 
·        Elendsquartiere auf den griechischen Inseln und an den Grenzen zur EU sind ein Hohn auf die Menschlichkeit.
·        Illegale Push-Backs an den Grenzen verunmöglichen eine reguläre Einreise, um in der EU einen Antrag auf internationalen Schutz zu stellen.
·        FRONTEX – die Grenzschutzbehörde der EU – schützt Flüchtlinge nicht, sondern treibt sie zurück in die Arme der Staaten, wo sie verfolgt werden.
 
Das alles ist kein Zufall oder ein Versagen der Asylpolitik der Europäischen Union!
Das Gegenteil ist wahr. Diese Zustände sind gewollt und dienen zur Abschreckung der schutzsuchenden Menschen. Es ist die zentrale Strategie der europäischen Flüchtlingspolitik.
 
Es geht auch anders.
Der menschenverachtenden Politik der EU-Mitgliedsstaaten zum Trotz, haben sich im Zuge der Katastrophe in Moria und dem Nachfolgelager Kara Tepe sowie in anderen Flüchtlingslagern zahlreiche Nichtregierungsorganisationen und Städte bereit erklärt, Flüchtlinge von dort aufzunehmen – nicht nur Kinder!
Allein in Österreich hat eine Initiative von NGO´s  in Städten und Gemeinden Unterbringungsmöglichkeiten für über 3.000 Menschen gefunden, die sofort genutzt werden könnten. Das ist die Antwort der Zivilgesellschaft auf die Grausamkeiten der derzeitigen Flüchtlingspolitik.
SOS-Burgenland, Miteinander in Oberschützen und die Franziskusgemeinschaft in Pinkafeld unterstützten diese Aktion und tragen damit dazu bei, den Menschenrechten wieder zu Geltung zu verhelfen.
 
Wir hoffen dass die Bundesregierung Einsicht zeigt und endlich diese Aktion der Zivilbevölkerung  unterstützt. Wir wollen uns nicht mehr für die absolut falsche  und menschenverachtende Flüchtlingspolitik von Bundeskanzler Kurz & Co schämen müssen.
 
SOS-Mitmensch Burgenland / Rainer Klien
Miteinander in Oberschützen / Ingrid Taucher
Franziskusgemeinschaft Pinkafeld

 


Tag der Menschenrechte
Wien setzt Lichtimpulse zur Solidarität
Mit dem Projekt "Wiener Lichtblicke" soll der Internationale Tag der Menschenrechte auch in Zeiten des Coronavirus gewürdigt werden.
meinbezirkt.at, 4.12.2020

Dienstag, 17. November 2020

Online-Petition "Bleiberecht für Imad Sony"

Imad hatte als Repräsentant der aramäischen Christen von Karakosch im August 2014 an einem Treffen mit dem damaligen deutschen Außenminister Frank Walter Steinmeier teilgenommen, weshalb er und seine Familie von der IS stark verfolgt wurde und fliehen mussten.

Seit fast fünf Jahren lebte Imad Sony (55) aus dem Irak in einer Flüchtlingsunterkunft in Aschau im Burgenland - unserer Nachbarschaft. Vor zwei Wochen wurde er gegen seinen Willen von dort, wo er sich gut eingelebt hatte,  in ein Haus der Diakonie nach Großpetersdorf übersiedelt. Imad musst Covid-positiv getesteten Asylwerbern Platz machen. Das tat ihm sehr weh. Denn er hatte sich in Aschau sehr gut eingelebt, nahm am sozialen, kirchlichen und kulturellen Leben teil und half gerne und fleißig mit, wenn Hilfe gebraucht wurde.
Imad hat bisher noch kein Bleiberecht in Österreich erhalten, weil er die erforderlichen Nachweise betreffend seiner Verfolgung und Bedrohung im Irak nicht erbringen konnte. Mitte Dezember ist eine weitere Verhandlung angesetzt. Der Verein MIO und Freunde von Imad bitten um Unterstützung einer Online-Petition >>

Für eine Weiterleitung der Petition sind wir dankbar!

ONLINE-PETITION "Wir unterstützen das Bleiberecht für Imad SONY" >>

 
 

Montag, 9. November 2020

Bürgermeister kritisiert fehlende Information wegen Asylwerber


ASCHAU. Am 31. Oktober kamen zwischen 16 und 23 Uhr sieben Asylwerber in ein ehemaliges Quartier in Aschau. Besorgte Anrainer informierten den Bürgermeister, der davor keinerlei Informationen erhielt.
"Das ist keine akzeptable Vorgehensweise des Landes. Ich wurde als Bürgermeister vorab nicht informiert. Erst über Nachfrage bei BH und Polizei erfuhr ich, dass es sich um Asylwerber handelt, die positiv auf Covid-19 getestet wurden und in Aschau unter abgesondert in Quarantäne gestellt wurden. Ich bin gerne bereit, unterstützend mitzuwirken, aber dazu ist eine entsprechende Informationsbasis notwendig. Es geht in der Corona-Situation schließlich auch um die Gesundheit und Sicherheit der Bevölkerung", so Bgm. Hans Unger, der ein "klares Fehlverhalten des Landes und der Behörden in der Kommunikation" ortet.

Beschwerde bei Bezirkshauptmannschaft
"Ich habe dann aber erfahren, dass sich die Personen nicht an die Quarantänebestimmungen hielten und im Ort spazieren gingen. Dies habe ich bei der Polizeiinspektion in Bad Tatzmannsdorf zur Anzeige gebracht. Darüber hinaus gab es auch einen Beschwerdebrief an die Bezirkshauptmannschaft Oberwart. Diese ist als zuständige Gesundheitsbehörde verantwortlich", so Unger.
"Ein Beschwerdepunkt ist, dass ich bis heute nicht weiß, ob die Einquartierung nur vorübergehend ist oder ob das Quartier längerfristig für Quarantänepatienten genutzt werden soll. Es ist jedenfalls zu prüfen, ob das Haus überhaupt noch geeignet ist, um als Quartier für Asylwerber zu dienen. Es ist schon ziemlich heruntergekommen und einige Leute aus der Bevölkerung haben auch schon deponiert, dass die untergebrachten Personen nicht genügend versorgt werden. Mir fehlen auch entsprechende zuständige Ansprechpersonen", kritisiert der Bürgermeister.

Quelle: meinbezirk.at, 7. November 2020 

Mittwoch, 25. März 2020

EU bittet Griechenland um Verlegung von Flüchtlingen

Ganzer Beitrag auf Oberösterreischische Nachrichten, 24. März 2020 >>

Flüchtlingslager Moria auf Lesbos: Lage spitzt sich zu
Flüchtlingslager Moria auf Lesbos: Lage spitzt sich zu
ATHEN. Wegen der drohenden Gefahr durch das Coronavirus fordert die Europäische Union (EU) die griechische Regierung auf, bestimmte Gruppen der auf den Inseln in überfüllten Lagern untergebrachten Flüchtlinge (Ältere und Kranke) zu verlegen.

Freitag, 7. Februar 2020

Konvertit Elias nach Afghanistan abgeschoben

Glettler: Abschiebung von Konvertiten "eklatantes Unrecht"
Innsbrucker Bischof protestiert wie davor Diözese Eisenstadt gegen Asylpraxis im Fall eines zum Christentum übergetretenen Afghanen - Rückkehr in Krisenland mit höchster Reisewarnstufe könnte Todesurteil bedeuten - Glettler kritisiert auch gerichtlichen "Generalverdacht" bei Glaubensprüfung 

Innsbruck-Eisenstadt, 07.02.2020 (KAP) Die Abschiebung des zum Christentum übergetretenen jungen Afghanen Elias Shir Hasan Zafari empört hochrangige Kirchenvertreter. Der Innsbrucker Bischof Hermann Glettler sprach am Freitag von einem "eklatanten Unrecht, das jeder Menschenrechtskonvention widerspricht", davor hatte bereits sein burgenländischer Amtskollege Ägidius Zsifkovics gegen die am Dienstag erfolgte Abschiebung protestiert. Als "unakzeptabel" erscheinen den Bischöfen die "Glaubensprüfungen", durch die eine Konversion vor dem Asylgericht glaubhaft zu machen ist. Laut Glettler ist es wohl "als generelles Misstrauen zu werten", wenn behauptet werde, Geflohene würden nur vorübergehend Christen werden, um einen Aufenthalt zu bekommen. In Bezug auf Afghanistan forderte er den sofortigen Stopp der Abschiebungen.

Auf den aktuellen Fall hatte bereits die Diözese Eisenstadt, in der der "gut integrierte" Elias Shir Hasan Zafari zuletzt lebte, in einer Aussendung am Mittwoch hingewiesen: Der 29-Jährige, vor den Taliban geflüchtete Afghane wurde am 2. Februar von der Fremdenpolizei aus seinem Quartier im burgenländischen Mogersdorf abgeholt, in Schubhaft genommen und am Dienstag abgeschoben. Er lebte die vier Jahre davor in Österreich und wurde vor Kurzem getauft; seither trägt er den Taufnamen Elias. Dass die Abschiebung sein Todesurteil bedeuten könnte, hatte der Eisenstädter Generalvikar Martin Korpitsch warnend angemerkt: Wegen seiner Konversion zum Christentum sei Elias "massiv an Leib und Leben gefährdet".

"Entsetzen" über Vorgehen der Behörden

Auch Bischof Glettler äußerte sich bereits mehrmals kritisch zu den laufenden Abschiebungen nach Afghanistan - ein Land mit einer verheerenden Sicherheitslage, für das nicht umsonst die höchsten Reisewarnstufe gelte. Er wies am Freitag auch auf die breite Unterstützung aus vielen Bereichen der Gesellschaft in dieser Angelegenheit hin. "Nach eingehender Prüfung des Falls" äußerte Glettler nun "große Enttäuschung und wirkliches Entsetzen" über das Vorgehen der Behörden, die in diesen Tagen junge Christen in Länder zurückschicken, in denen sie sich "einem lebensgefährlich fundamentalistischen Islam" gegenübersähen. Er forderte das zuständige Innenministerium zu einer neuen Länderfeststellung auf, um die Verhältnisse in dem von Krisen und Taliban-Terror heimgesuchten Afghanistan "wahrheitsgemäßer einstufen zu können".

Der Bischof prangerte weiters den "Misstrauensvorschuss" bei der juristischen Beurteilung an: "Das Gericht hat Elias die Ernsthaftigkeit seiner Beziehung zu Gott nicht geglaubt. Es hat ihm jegliche Glaubwürdigkeit abgesprochen." Anderen Konvertiten drohe wegen dieses "Generalverdachts" dasselbe Schicksal. Vor Gericht müssten die Betroffenen "nicht nur unter großer psychischer Belastung nochmals über ihre Flucht sprechen, sondern sich auch einer 'Glaubensprüfung' unterziehen", führte Glettler aus. Dabei würden oft "Nebensächlichkeiten" abgefragt oder "eigenartig komplizierte Fragestellungen" vorgelegt, "die auch jedem österreichischen Durchschnittschristen zum Verhängnis würden".

Bei Elias sei es wie bei anderen Übertrittswilligen gewesen: Er wurde nach langer Vorbereitung und Begleitung des Pfarrers von Mogersdorf im November 2019 getauft. Sein Glaube und seine Beheimatung in der katholischen Kirche sind laut Glettler kontinuierlich gewachsen, wie auch sein Taufpate und andere Pfarrmitglieder bezeugen könnten. Die katholische Kirche lege höchsten Wert darauf, Menschen auf die Taufe gut vorzubereiten und "erst dann, wenn Motivation und Voraussetzung geprüft sind, das Sakrament zu spenden".

Glaubensüberprüfung ist "Einmischung"

"Als Verantwortliche der Kirche lehnen wir die Glaubensüberprüfungen vor dem Asylgericht als staatliche Einmischung in Religionsangelegenheiten entschieden ab", betonte der Innsbrucker Bischof. Die Beurteilung einer Glaubensentscheidung "kann und darf nicht in einem gerichtlichen Interview passieren", darüber hätten einzig und allein die kirchlichen Zuständigen zu befinden. Glettler erinnerte daran, dass sich auch die evangelische Kirche in diesem Sinne mit Verweis auf Artikel 15 des Staatsgrundgesetzes (der anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften das Recht zugesteht, ihre inneren Angelegenheiten selbständig zu ordnen, Anm.) äußerte.

Abschiebungen von zum Christentum konvertierten Flüchtlingen sind waren zuletzt mehrmals Konfliktthemen zwischen Kirche und Behörden. Anfang Jänner unterstützte Bischof Benno Elbs den Protest gegen den davon bedrohten Iraner Hashem Arefi; im November hatte die Erzdiözese Salzburg die "Gewissensentscheidung" des Unkener Pfarrers unterstützt, einen von Abschiebung bedrohten afghanischen Kochlehrling zu beherbergen. Und den Pakistani Ali Wajid hatte im Vorjahr ein mehrmonatiges Kirchenasyl in Salzburg vor der Abschiebung bewahrt. Die Österreichische Bischofskonferenz forderte bereits mehrmals eine großzügige Anwendung des humanitären Bleiberechts in Asylverfahren.


Drohende Abschiebung wider die Vernunft von Herz und Kopf
martinus.at, 4.2.2020
In Vertretung des Eisenstädter Diözesanbischofs Ägidius J. Zsifkovics, der derzeit in Indien ist, protestiert Generalvikar Martin Korpitsch gemeinsam mit dem Morgersdorfer Pfarrer Anton Pollanz gegen die Abschiebung von Elias Shir Hasan Zafari und appelliert an Bundespräsident Alexander Van der Bellen, Innenminister Karl Nehammer und Vizekanzler Werner Kogler, im Namen der Menschlichkeit humanitäres Bleiberecht anzuwenden. Korpitsch: „Ich bitte den Herrn Bundespräsidenten, den Herrn Innenminister und den Herrn Vizekanzler, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um Elias nicht in Todesgefahr zu bringen!“


Helfer enttäuscht: Elias nach Kabul abgeschoben
Kronen Zeitung, 6.2.2020
Bis zuletzt noch auf ein Wunder gehofft haben viele, die sich gegen die Abschiebung von Elias Zafari starkgemacht hatten. Wie berichtet, war der 29-jährige Flüchtling zuletzt von der Fremdenpolizei aus Mogersdorf im Südburgenland geholt worden. Am Dienstagabend wurde er per Flugzeug nach Afghanistan zurückgebracht.