Freitag, 3. Juni 2016
Darf man auf dem Balkon Wäsche trocknen?
Neues Gesetz?
Haben Sie gewusst, dass Sie Ihre Wäsche weder auf dem Balkon noch vor dem Haus aufhängen dürfen? Sie müssen die gewaschenen, wohlriechenden Teile so platzieren, dass sie von Nachbarn oder Passanten nicht gesehen werden können.
Wer das sagt?
Das steht im österreichischen Gesetz.
In welchem?
Das weiß ich auch nicht, ich habe versucht diese Information zu googeln, wurde aber nicht fündig. Ich nehme an, dass es so ein unsinniges Gesetz in Österreich auch gar nicht gibt.
Woher stammt dann der Unsinn?
Aus dem Integrationskurs, den anerkannte Flüchtling absolvieren müssen. Den Ärmsten wird das als österreichisches Gesetz verkauft. Hoffentlich glauben sie es nicht!
Weiterbildung:
(Wäschetrocknen-Verbote sucht man vergeblich...)
"Und wen die im Garten des Nachbarn stets in Sichtweite zum Trocknen aufgehängte Wäsche stört, der muss warten, bis sie wieder abgenommen wird; rechtlich betrachtet lässt sich dagegen nichts einwenden."
Konsument.at (S. 163)
Gerichtsurteil zu "Wäschetrocknen auf dem Balkon":
Auch wenn in der Hausordnung vorgesehen ist, daß die Mieter die Wäsche im Trockenraum zu trocknen haben, so bedeutet das nicht, daß es den Mietern auch untersagt wäre, auf dem Balkon der Wohnung Wäsche zu trocknen. AG Herne-Wanne, Urteil vom 28. Juli 2000, Az: 3 C 193/00
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