Montag, 21. Dezember 2020

Bleiberecht für Imad Sony gewährt

Am 17. Dezember 2020 wurde Imad Sony vom Bundesverwaltungsgericht das Bleiberecht (bzw. der Status des subsidiär Schutzberechtigten und die damit verbundene Aufenthaltsberechtigung) zugesprochen.

Voraussetzung für den positiven Ausgang des Berufungsverfahrens war u.a. der Nachweis über die erfolgreiche Integration. Wie berichtet gab es dazu eine Online-Petition, die mit 627 Unterschriften unterstützt wurde! Dazu kamen noch etliche persönliche Unterstützungsschreiben von Freunden und Bekannten Imads aus Aschau, Oberschützen und Umgebung. All diese zeigten seine soziale, kulturelle und kirchliche Integration und wurden vom Gericht ausdrücklich gewürdigt.

Wie erwähnt, zieht sich Imads Verfahren bereits seit fast fünf Jahren hin. Einige Freunde, insbesondere Erik Barnstedt, der auch die Petition erfolgreich betreut hat, haben Imad begleitet und unterstützt. Der aufwändige Rechtsweg durch mehrere Instanzen (incl. Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof) hat auch großen finanziellen Einsatz erfordert. Wer die Verfahrenskosten unterstützen will, kann das gerne tun:
 

Konto des Vereins MIO:
IBAN: AT57 3312 5000 0241 9596
Verwendungszweck: "Imad"

Imad darf jetzt endlich eine Arbeit aufnehmen und er wird bald in einer Wohnung der evang. Pfarrgemeinde A.B. Oberschützen wohnen.

Imad Sony und Erik Barnstedt (im Namen einer kleinen Runde von sehr aktiven UnterstützerInnen) danken allen, die sich für Imad eingesetzt haben. Wir werden in diesem Forum über die weitere Entwicklung berichten.

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