Montag, 21. September 2015

Flüchtlinge: Fakten zu Jobs & Sozialleistungen



Mit der großen Zahl an durchreisenden Flüchtlingen stellt sich derzeit oft die Frage, wie sich das auf den ohnehin schwächelnden Arbeitsmarkt auswirkt. Auch die Frage nach Sozialleistungen taucht auf. Hier ein Faktencheck.
burgenland.orf.at - 21.9.2015
Asylwerber in Österreich dürfen keiner Arbeit nachgehen. Es gibt nur einige wenige Tätigkeiten, die sie - wenn überhaupt - für einen geringen Betrag ausüben dürfen. So dürfen Asylwerber etwa in organisierten Unterkünften Hilfstätigkeiten ausüben - zum Beispiel putzen, ausmalen, reparieren. Und sie dürfen dafür nicht mehr als sechs Euro in der Stunde bekommen.

Sie dürfen auch gemeinnützige Tätigkeiten ausüben - aber nur für Gemeinden, Land oder Bund - und hier auch nur vorübergehend und anlassbezogen, nie auf Dauer. Asylwerber dürfen grundsätzlich auch als Saisonarbeiter tätig sein. Allerdings gibt es hier Kontingente pro Bundesland. Im Burgenland etwa gibt es im Tourismus ein Kontingent von maximal zehn Asylwerbern in der Sommersaison.

AMS Burgenland: 57 Vormerkungen
Abgesehen davon dürfen Asylwerber auch selbständig tätig sein, allerdings erst drei Monate nach Zulassung zum Asylverfahren und mit einer großen Einschränkung. Es dürfen nur Bereiche sein, für die man keinen Gewerbeschein braucht - zum Beispiel als Dolmetscher, Nachhilfelehrer, Musiker oder Werbegrafiker. Die Möglichkeiten sind also gering.

Beim AMS Burgenland sind derzeit 57 Asylwerber vorgemerkt, der überwiegende Teil schon seit Jahren. Der derzeitige Zustrom von Asylwerbern werde heuer keine Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt haben, meint AMS-Burgenland-Chefin Helene Sengstbratl. Und nächstes Jahr werde es drauf ankommen, wie gut und schnell die Betroffenen Deutsch lernen, um überhaupt einsetzbar zu sein, so Sengstbratl.

Sozialleistungen: Die Fakten
Neben der Arbeitsfrage beschäftigt viele auch die Frage nach Sozialleistungen. Oft heißt es, Asylwerber würden mehr bekommen als hilfsbedürftige österreichische Familien. Die Fakten: Asylwerber haben keinen Anspruch auf Sozialhilfe, Wohnbeihilfe, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld oder Heizkostenzuschuss.

Was Asylwerber tatsächlich bekommen, ist die Grundversorgung. Wer in einer organisierten Unterkunft lebt und dort zu Essen bekommt, erhält 40 Euro Taschengeld pro Monat. Wer sich selbst in einer Privatunterkunft einmietet und selbst versorgt, bekommt einen Mietzuschuss und Verpflegungsgeld. Bei einer vierköpfigen Familie sind das in Summe 820 Euro. Und damit muss die ganze Familie auskommen.


Flüchtlinge und die Jobfrage
Dass Europas Politiker in der Flüchtlingskrise so tief zerstritten sind, hat viele Gründe - die meisten davon sind innenpolitisch motiviert. Im Zentrum steht die Sorge vor einer politischen Debatte darüber, ob Flüchtlinge einheimische Arbeitslose vom Jobmarkt verdrängen. Der deutsche Ökonom Holger Bonin warnt davor, die beiden Gruppen „gegeneinander auszuspielen“. Er räumt ein, dass das schwierig sei - ein Weg sei es, mit falschen Vorstellungen davon, wie der Arbeitsmarkt funktioniert, aufzuräumen. Der sei nämlich viel flexibler, als man glaube, so der Experte.
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